
1. Geltung der Bedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
für alle Verträge, die mit dem Hotel Frönd abgeschlossen
werden , sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen.
Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen
ersetzt werden.
Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar im Hotel
aus und werden dem Gast oder Auftraggeber bei Vereinbarungen
gesondert und auf Anfrage ausgehändigt.
2. Abschluß des Gastaufnahmevertrages
Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen
Tarifen und Leistungsbeschreibungen.
Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend.
Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich,
mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten
zustande kommen. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages
verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist. Bei Hotelübernachtungen ist der
Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer
bestellt oder zugesagt oder - falls aus Zeitgründen
eine Zusage nicht möglich war - bereitgestellt worden ist.
3. Reservierungen
Werden Leistungen auf Optionsbasis reserviert,
so sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner
bindend.
Nach Ablauf der Optionsfrist kann das Hotel Frönd
ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Leistungen
frei verfügen.
Reservierte und seitens des Hotel Frönd bestätigte Zimmer werden
am Ankunftstag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag
bis 11.00 Uhr - sofern nicht anders vereinbart - zur
Verfügung gestellt.
Das Hotel Frönd ist berechtigt, reservierte Zimmer
am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben,
sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit
vereinbart wurde.
4. Preisänderungen
Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluß
seitens des Hotel Frönd entsprechend den dann
gültigen Preisen verändert werden, wenn der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Erbringung
der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.
5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere
Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der
Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung
fällig.
Die Akzeptanz und Auswahl von Kreditkarten ist dem Hotel
Frönd in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte
freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche
Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel
angezeigt wird.
Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen
Zahlungsmitteln erfolgt im übrigen nur erfüllungshalber.
Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das
Hotel Frönd, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für
den Gast einzustellen; Voraussetzung ist, dass das Hotel Frönd
die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung
und Hinweis auf diese Folgen bewirkt.
Übersteigt der Rechnungsbetrag € 250,- oder hält sich der
Gast länger als 5 Tage im Hotel auf, so ist das Hotel Frönd
berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen
und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.
6. Vorauszahlungen
Das Hotel Frönd ist berechtigt, von einem Gast, der nicht
vorreserviert hat, Vorauszahlungen in Höhe des
Übernachtungspreises bei Abschluß des Gastaufnahmevertrages
zu verlangen.
Das Hotel Frönd kann ohne jegliche Bestellannahme jede
Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder
fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung
der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig
machen, und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen
oder Gesamtvorausszahlungen.
7. Stornierung
In Fällen von Stornierungen der Reservierung seitens des
Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der vom Hotel Frönd
angebotenen Leistungen werden die bestellten und
reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen,
seitens des Hotels aber angebotenen vertraglichen
Leistungen (insbesondere für die Logis der Gäste,
die Miete für Konferenz- und Funktionsräume und/oder
die Bewirtung) zu nachstehenden Pauschalen durch das
Hotel Frönd dem Gast berechnet:
Bei Arrangements: 80 % des Arrangementspreises
Bei Übernachtung/ Frühstück : 90 % des Zimmerpreises.
Bei alles anderen Bestellungen,
z.B. Theatertickets, Busfahrkarten,
Führungen etc. : 100 % des Preises.
Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert,
die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer
bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/reservierten
Termin seitens des Hotel Frönd erzielt werden.
Die vorstehenden Gebühren fallen auch dann an, wenn die
bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise
seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten
Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert
wurde, beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche
Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen
nicht in Anspruch nimmt.
8. Haftung
a) Für die Haftung des Hotel Frönd gelten §§ 701-703 des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus
sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn,
der Schaden wurde vom Hotel Frönd, dessen gesetzlichen
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht.
b) Bei Nichterhebung und Erhebung einer Parkgebühr für
Fahrzeuge auf dem Gelände (auch in der Garage) des
Hotel Frönd ist ein Haftungsanspruch bei Beschädigung
und Verlust des Fahrzeuges gegen das Hotel Frönd
ausgeschlossen.
c) Entleiht sich ein Gast ein hoteleigenes Fahrrad ggf.
mit Zubehör, haftet dieser bei Beschädigung und
Verlust. Gleicher Haftungsanspruch gilt auch für andere
Gegenstände, die sich ein Gast vom Hotel Frönd
entliehen hat.
9. Rücktritt durch das Hotel Frönd
a) Das Hotel kann nicht einseitig von dem geschlossenen
Vertrag zurücktreten. Ausnahmen sind höhere Gewalt,
zufälliger Untergang und Streik.
b) Das Hotel ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung dem
Gast ein zumindest gleichwertiges Zimmer der zumindest
gleichwertigen Preiskategorie zur Verfügung zu stellen.
10. Sonstige Bestimmungen
a) Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen dem Hotel Frönd und dem Gast gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
b) Gerichtsstand ist das für den Standort des Hotel Frönd
zuständige Amts- bzw. Landgericht.
(AGB) 01.01.2011
Sie können die AGB hier auch als PDF-Dokument zum Download erhalten.