Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung der Bedingungen
   Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
   für alle Verträge, die mit dem Hotel Frönd abgeschlossen
   werden , sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen.
   Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen
   ersetzt werden.
   Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar im Hotel
   aus und werden dem Gast oder Auftraggeber bei Vereinbarungen
   gesondert und auf Anfrage ausgehändigt.

2. Abschluß des Gastaufnahmevertrages
   Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen
   Tarifen und Leistungsbeschreibungen.
   Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend.
   Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich,
   mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten
   zustande kommen. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages
   verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des
   Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag
   abgeschlossen ist. Bei Hotelübernachtungen ist der
   Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer
   bestellt oder zugesagt oder - falls aus Zeitgründen
   eine Zusage nicht möglich war - bereitgestellt worden ist.

3. Reservierungen
   Werden Leistungen auf Optionsbasis reserviert,
   so sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner
   bindend.
   Nach Ablauf der Optionsfrist kann das Hotel Frönd
   ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Leistungen
   frei verfügen.
   Reservierte und seitens des Hotel Frönd bestätigte Zimmer werden
   am Ankunftstag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag
   bis 11.00 Uhr - sofern nicht anders vereinbart - zur
   Verfügung gestellt.
   Das Hotel Frönd ist berechtigt, reservierte Zimmer
   am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben,
   sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit
   vereinbart wurde.

4. Preisänderungen
   Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluß
   seitens des Hotel Frönd entsprechend den dann
   gültigen Preisen verändert werden, wenn der
   Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Erbringung
   der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.

5. Zahlungsbedingungen
   Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere
   Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der
   Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung
   fällig.
   Die Akzeptanz und Auswahl von Kreditkarten ist dem Hotel
   Frönd in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte
   freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche
   Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel
   angezeigt wird.
   Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen
   Zahlungsmitteln erfolgt im übrigen nur erfüllungshalber.
   Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das
   Hotel Frönd, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für
   den Gast einzustellen; Voraussetzung ist, dass das Hotel Frönd
   die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung
   und Hinweis auf diese Folgen bewirkt.
   Übersteigt der Rechnungsbetrag € 250,- oder hält sich der
   Gast länger als 5 Tage im Hotel auf, so ist das Hotel Frönd
   berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen
   und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

6. Vorauszahlungen
   Das Hotel Frönd ist berechtigt, von einem Gast, der nicht
   vorreserviert hat, Vorauszahlungen in Höhe des
   Übernachtungspreises bei Abschluß des Gastaufnahmevertrages
   zu verlangen.
   Das Hotel Frönd kann ohne jegliche Bestellannahme jede
   Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder
   fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung
   der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig
   machen, und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen
   oder Gesamtvorausszahlungen.

7. Stornierung
   In Fällen von Stornierungen der Reservierung seitens des
   Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der vom Hotel Frönd
   angebotenen Leistungen werden die bestellten und
   reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen,
   seitens des Hotels aber angebotenen vertraglichen
   Leistungen (insbesondere für die Logis der Gäste,
   die Miete für Konferenz- und Funktionsräume und/oder
   die Bewirtung) zu nachstehenden Pauschalen durch das
   Hotel Frönd dem Gast berechnet:


   Bei Arrangements:                       80 % des Arrangementspreises
   Bei Übernachtung/ Frühstück :      90 % des Zimmerpreises.
   Bei alles anderen Bestellungen,
   z.B. Theatertickets, Busfahrkarten,
   Führungen etc. :                           100 % des Preises.

   Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert,
   die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer
   bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/reservierten
   Termin seitens des Hotel Frönd erzielt werden.

   Die vorstehenden Gebühren fallen auch dann an, wenn die
   bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise
   seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten
   Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert
   wurde, beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche
   Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen
   nicht in Anspruch nimmt.

8. Haftung
  a) Für die Haftung des Hotel Frönd gelten §§ 701-703 des
      Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus
      sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn,
      der Schaden wurde vom Hotel Frönd, dessen gesetzlichen
      Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
      fahrlässig verursacht.
  b) Bei Nichterhebung und Erhebung einer Parkgebühr für
      Fahrzeuge auf dem Gelände (auch in der Garage) des
      Hotel Frönd ist ein Haftungsanspruch bei Beschädigung
      und Verlust des Fahrzeuges gegen das Hotel Frönd
      ausgeschlossen.
  c) Entleiht sich ein Gast ein hoteleigenes Fahrrad ggf.
      mit Zubehör, haftet dieser bei Beschädigung und
      Verlust. Gleicher Haftungsanspruch gilt auch für andere
      Gegenstände, die sich ein Gast vom Hotel Frönd
      entliehen hat.

9. Rücktritt durch das Hotel Frönd
  a) Das Hotel kann nicht einseitig von dem geschlossenen
      Vertrag zurücktreten. Ausnahmen sind höhere Gewalt,
      zufälliger Untergang und Streik.
  b) Das Hotel ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung dem
      Gast ein zumindest gleichwertiges Zimmer der zumindest
      gleichwertigen Preiskategorie zur Verfügung zu stellen.

10. Sonstige Bestimmungen
  a) Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
      zwischen dem Hotel Frönd und dem Gast gilt das Recht der
      Bundesrepublik Deutschland.
  b) Gerichtsstand ist das für den Standort des Hotel Frönd
      zuständige Amts- bzw. Landgericht.


(AGB) 01.01.2011

Sie können die AGB hier auch als PDF-Dokument zum Download erhalten.